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Wasserbelebung

Aus Faktenradar

Anbieter versprechen mit „belebtem“ oder „energetisiertem“ Wasser bessere Gesundheit, mehr Leistungsfähigkeit und eine verbesserte Zellversorgung. Die Palette der angebotenen Geräte reicht von einfachen Kristallen bis zu elektronischen Durchflusssystemen. Wissenschaftlich nachweisbar sind die postulierten Effekte jedoch nicht.

Geräte und Methoden zur angeblichen Wasseroptimierung

Geräte und Methoden zur angeblichen Wasseroptimierung

Im Handel befinden sich zahlreiche Produkte, die einfaches Leitungswasser angeblich in ein gesünderes, schmackhafteres oder „energetisch aufgeladenes“ Medium verwandeln sollen. Häufig basieren sie auf der Vorstellung, Wasser besitze eine „innere Struktur“ oder nehme „Informationen“ auf, die sich durch äußere Einflüsse manipulieren ließen. Zu den weit verbreiteten Verfahren gehört das Einlegen von Metallstücken, Edelsteinen oder Keramikkugeln in Trinkwasser. Hersteller behaupten, diese Gegenstände übertrügen „Schwingungen“ oder „positive Frequenzen“. Ebenfalls vertrieben werden Rohraufsätze, die ohne externe Energieversorgung auskommen und laut Werbung das durchströmende Wasser durch eingebaute Spiralen, Gesteinsmehle oder Sandmischungen „beleben“. Beispiele sind der sogenannte Merus Ring oder Produkte unter der Bezeichnung „Johannes-Wasser“. Eine weitere Gruppe arbeitet mit Magneten, deren angebliche Wirkung auf die Veränderung von Wasserclustern oder die Reduktion von Kalkablagerungen zurückgeführt wird. Teilweise wird empfohlen, Wasser in Glasflaschen dem Vollmondlicht auszusetzen, um eine „Levitation“ oder „Harmonisierung“ zu erreichen. In der Regel bleiben die physikalischen Mechanismen, die zu den versprochenen Effekten führen sollen, unklar.

Wirbler, Dralldruck und Cluster-Modelle

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Eine besondere Rolle spielen Geräte, die durch mechanische Verwirbelung eine verbesserte Wasserqualität erzielen wollen. Anlehnung findet dabei häufig die Figur des österreichischen Forstingenieurs Viktor Schauberger, der sich in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts mit Fließbewegungen von Wasser beschäftigte. Moderne „Wasserwirbler“ bestehen aus Zylinderkammern, Doppeldrallrohren oder einfachen Kunststoffstücken, die zwischen zwei Flaschen geschraubt werden. Beim Umfüllen entsteht ein sichtbarer Strudel, der angeblich die „Energie“ oder „Lebenskraft“ des Wassers erhöhe. Wilfried Hacheney, ein deutscher Autor zu „Wasserlevitation“, postuliert, natürliches Quellwasser besitze eine feine Cluster-Struktur im Nanometerbereich. Durch Druck in Rohrleitungen würden diese Cluster zusammenpressen und zu Mikrometer-Strukturen verschmelzen, wodurch die „innere Oberfläche“ sinke und das Wasser an „Aktivität“ verliere. Mit speziellen Aufbereitungsverfahren lasse sich dieser Prozess umkehren. Derartige Modelle werden in der Fachliteratur nicht bestätigt; die Existenz stabiler Wassercluster mit gesundheitlicher Relevanz gilt bislang als nicht erwiesen.

Behauptete gesundheitliche und alltägliche Nutzen

Behauptete gesundheitliche und alltägliche Nutzen

Unternehmen werben damit, dass ihr aufbereitetes Wasser schneller in die Zellen gelange, Entgiftung unterstütze, die Konzentration steigere und Müdigkeit verringere. Teilweise wird ein „Tanzen“ der Wassercluster oder eine Erhöhung des „Bioenergie-Potenzials“ beschrieben. Der österreichische Physiker Herbert Klima behauptete, mit spektralphotometrischen Messungen am Atominstitut der Universität Wien Veränderungen der Wasserstruktur nach Verwirbelung nachgewiesen zu haben. Chemische Unterschiede seien dabei nicht feststellbar gewesen. Solche Einzelberichte stehen gegenüber einer Vielzahl von Studien, die bei standardisierter Analyse keine reproduzierbaren Effekte fanden. Die europäische Food Safety Authority (EFSA) listet keine derartigen Wirkstoff- oder Strukturbehauptungen als gesichert. Auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung sieht keinen wissenschaftlichen Beleg für eine über die normale Hydratation hinausgehende gesundheitliche Wirkung.

Rechtliche Bewertung und Gerichtsverfahren

In Deutschland fällt Wasser unter das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz (LFGB). Demnach ist jede gesundheitsbezogene Werbung unzulässig, wenn die angepriesene Wirkung nicht durch gesicherte wissenschaftliche Daten belegt ist. Etliche Hersteller wurden bereits abgemahnt oder vor Gericht verurteilt. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte 2006 ein Urteil gegen die UVO Vertriebs GmbH, weil mit der Marke „Granderwasser“ irreführende Heilversprechen verbunden wurden. In Neuseeland verurteilte die Commerce Commission 2005 und 2009 Unternehmen, die „energetisiertes“ Wasser mit Wunderwirkungen bewarben; eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet rund 136.000 NZD erging. Hersteller, die Filter- oder Umkehrosmose-Techniken mit esoterischen Konzepten kombinieren, müssen zudem die Unbedenklichkeit ihrer Zusatzmodule nachweisen, wenn sie das Endprodukt als Trinkwasser vertreiben wollen. Andernfalls droht ein Verkaufsverbot. Verbraucherschützer raten, bei unklaren Versprechungen skeptisch zu prüfen, ob zertifizierte Labore die behaupteten Effekte bestätigen können.

Marktübersicht und Verbreitung

Die Produktvielfalt ist inzwischen kaum noch überschaubar. Neben frühen Anbietern wie „Grander“ oder „Johannes-Wasser“ tauchen laufend neue Markennamen auf, etwa AcquaPhi, Aqua Bonvita, Aquapel, Crystal Water oder Hexagonales Wasser. Teilweise werden die Geräte im klassischen Handel angeboten, häufig aber über Direktvertrieb, Multi-Level-Marketing oder Online-Kanäle. Preise reichen von einstelligen Euro-Beträgen für simple Aufsteckspiralen bis zu mehreren Hundert Euro für elektronische Durchflussmodule, die mit „Photonik“, „Infrarot-Licht“ oder „Orgon-Energie“ werben. Die Zielgruppen sind sowohl gesundheitsbewusste Privathaushalte als auch Landwirte, die mit „belebtem“ Wasser angeblich Ertragssteigerungen erzielen wollen. Obwohl die Anzahl der Anbieter wächst, hat sich bislang kein einziges Verfahren in der evidenzbasierten Medizin oder in der Lebensmitteltechnologie etabliert. Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung sehen keinen Nutzen jenseits der üblichen Wasseraufbereitung durch Filtration, UV-Desinfektion oder Umkehrosmose.

Weblinks

  1. Granderwasser-Kritik bestätigt – Oberlandesgericht Wien urteilt
  2. Urteilsbegründung UVO gegen Dr. Erich Eder (OLG Wien 2006, PDF)
  3. Living-Water-Quackery führt zu 136.000-NZD-Strafe (NZ Commerce Commission)
  4. Gallery of water-related pseudoscience – Englischsprachige Produktliste

Veröffentlichungen

  • Helge Bergmann: Wasser, das Wunderelement? Wiley-VCH, 2011

Einzelnachweise

  1. Gebrauchsmuster DE 202006001589 U1: Eiförmiger Bioharmonisierer zur Übertragung homöopathischer Frequenzen durch Wasser, Inhaber Christian Lange, Eintragung 24.05.2006, erloschen 01.08.2009
  2. Urteil Landgericht Stuttgart v. 14.6.2013, Az. 31 O 52/11 KfH – Irreführende Werbung für „ec-H2O-Technologie“