Reiner Füllmich
Der Göttinger Rechtsanwalt Reiner Füllmich wurde 2025 wegen gewerbsmäßiger Untreue zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Entscheidung des Landgerichts Göttingen markiert den vorläufigen Höhepunkt einer umstrittenen Karriere, die durch Corona-Proteste, Spendenaffären und gescheiterte Politpläne geprägt war.
Verurteilung wegen Millionen-Betrugs an Spendern

Am 25. März 2025 fällte das Landgericht Göttingen das Urteil gegen Reiner Füllmich: drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßiger Untreue in neun Fällen. Richterin Kathrin Heinken sah es als erwiesen an, dass der Anwalt zwischen Oktober 2021 und Juli 2022 rund 700.000 Euro aus Spendengeldern der „Stiftung Corona-Ausschuss“ auf seine privaten Konten umgeleitet hatte. Laut Anklage flossen 350.000 Euro direkt in den Hauskauf eines Anwesens in Göttingen-Weende, weitere 150.000 Euro dienten laut Urteil zur Ablösung einer Grundschuld. Die Kammer wertete dies als systematische Bereicherung unter Missbrauch der Vertrauensstellung. Besonders brisant: Fünf Monate der Untersuchungshaft werden nicht auf die Strafe angerechnet, da Füllmich eine von ihm selbst zu vertretende Verfahrensverzögerung vorlag. Die Verteidigung hatte argumentiert, es habe sich um „Vorschüsse“ gehandelt, die vollständig zurückgezahlt werden sollten. Diese Darstellung wies das Gericht jedoch zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich vier Jahre und drei Monate gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Karrierebeginn und frühe Gerichtsverfahren

Geboren 1958 in Bremen, absolvierte Füllmich nach dem Abitur ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen und in Los Angeles. 1993 gründete er die Kanzlei „Dr. Fuellmich & Associates“, die sich zunächst auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte. In den 2000er Jahren wurde er durch Klagen gegen Anbieter sogenannter „Schrottimmobilien“ bekannt, die vor allem Kleinanleger mit wertlosen Auslandsimmobilien lockten. Bereits damals geriet er durch aggressives Auftreten und teils zweifelhafte Methoden ins Visier der Justiz: Zweimal wurde er wegen Beleidigung verurteilt – einmal hatte er einen Richter, einmal einen Kollegen diffamiert. 2018 trat er als Gründungsmitglied der Bürgerbewegung „Finanzwende“ auf, die sich für mehr Transparenz in der Finanzwirtschaft einsetzte. Doch auch hier endete die Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Zerwürfnis und gegenseitigen Vorwürfen.
Aufstieg als Corona-Kritiker und Stiftungsgründung

Mit Beginn der COVID-19-Pandemie im Frühjahr 2020 wandte sich Füllmich zunehmend der Gesundheitspolitik zu. In zahlreichen Videos und Interviews bezeichnete er das Virus als „nicht gefährlicher als die Grippe“ und bezeichnete PCR-Tests als „Idiotentest“, der „nur ein Werkzeug zur Panikmache“ sei. Gemeinsam mit der Anwältin Viviane Fischer und dem Arzt Wolfgang Wodarg gründete er im Juli 2020 die „Stiftung Corona-Ausschuss“, die sich als „Bürgeruntersuchungskomitee“ verstand. Die Live-Sendungen im Internet zogen zeitweise Hunderttausende Zuschauer an. Prominente Gäste wie der Ex-Fußballer Thomas Berthold oder der Publizist Hermann Ploppa warnten vor einer „Corona-Diktatur“. Die Stiftung sammelte nach eigenen Angaben bis zu 1,5 Millionen Euro an Spenden – Geld, das angeblich für Gerichtsverfahren gegen Politiker und Wissenschaftler verwendet werden sollte. Doch intern brodelte es bereits früh: Im September 2022 wurde Füllmich aus dem Kreis der Gründer ausgeschlossen, nachdem Unstimmigkeiten über die Verwendung der Spendengelder aufgetreten waren.
Politische Ambitionen und Wahlniederlagen
Parallel zu seinen Aktivitäten als Corona-Kritiker versuchte sich Füllmich in der Politik. Im Sommer 2020 trat er der neu gegründeten Partei „Die Basis“ bei, die sich als „Bewegung für Basisdemokratie“ verstand. Bei der Bundestagswahl 2021 kandidierte er gleich als Kanzlerkandidat und erhielt im Wahlkreis Magdeburg 1,6 Prozent der Erststimmen. Landesweit kam die Partei auf 1,4 Prozent – ein Ergebnis, das Füllmich jedoch als „Erfolg“ feierte. Innerhalb der Partei eskalierte jedoch schnell ein Machtkampf: Bundesvorsitzender Andreas Baum warf Füllmich „Einschüchterung, Bedrohung und Rufschädigung“ vor. Am 10. November 2022 trat Füllmich als Vorstandsvorsitzender zurück. Doch damit nicht genug: Bei der Bundestagswahl 2025 kandidierte er erneut – diesmal im Wahlkreis Wuppertal I für eine Splitterpartei. Mit 1.043 Stimmen (0,7 Prozent) landete er auf dem letzten Platz. Zwischenzeitlich hatte er auch den Gründungsversuch der Partei „Team Freiheit“ mitinitiiert, der jedoch am mangelnden Wahlerfolg scheiterte.
Flucht nach Mexiko und Festnahme
Als im Frühjahr 2023 die Ermittlungen gegen ihn intensiviert wurden, verkaufte Füllmich sein Haus in Göttingen-Weende und zog nach Mexiko. In Tijuana ließ er sich nieder und betrieb von dort aus weiter seine Online-Kanäle. Doch auch dort blieb er nicht unbehelligt: Am 13. Oktober 2023 wurde er auf dem Flughafen von Frankfurt am Main festgenommen, nachdem er aus Mexiko ausgewiesen worden war. Gegen ihn lag ein europäischer Haftbefehl wegen des Verdachts der Untreue vor. Die Staatsanwaltschaft Göttingen wirft ihm vor, insgesamt 700.000 Euro aus der Stiftung Corona-Ausschuss veruntreut zu haben. Seitdem sitzt Füllmich in Untersuchungshaft – zunächst in der JVA Rosdorf, später in Göttingen. Seine Anwältin Dagmar Schön mobilisierte daraufhin Unterstützer, massenhaft Briefe an die JVA zu schicken: „Mein Traum ist, dass nach zwei Wochen der Zusammenbruch über die Poststelle kommt, dass die sagen: ‚Bitte entlasst diesen Mann‘“, sagte sie in einem Video.
Rechtliche und politische Nachwirkungen
Das Urteil gegen Füllmich wirft auch ein Schlaglicht auf die internen Machtkämpfe in der Corona-Szene. Die ehemaligen Weggefährten Viviane Fischer und Justus Hoffmann hatten ihn angezeigt und sich inzwischen distanziert. Auch Wolfgang Wodarg, einst Mitinitiator des Corona-Ausschusses, kritisiert Füllmich scharf: „Er hat das Vertrauen der Menschen missbraucht.“ Die Verurteilung dürfte weitreichende Folgen für weitere Gerichtsverfahren haben: Bereits im Juni 2022 war Füllmich wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt worden, nachdem er in einem Video den Holocaust relativiert hatte. Zudem läuft noch ein Zivilverfahren wegen der angeblichen Sammelklage gegen Christian Drosten und das Robert-Koch-Institut – ein Projekt, für das Füllmich nach Angaben der „Fuldaer Zeitung“ über eine Million Euro an Vorschüssen eingesammelt hatte, ohne jemals eine Klage einzureichen. Ob und wie das Geld zurückgezahlt wird, bleibt offen. Fest steht: Mit dem Urteil vom März 2025 endet eine Ära des digitalen Aufschreis – und ein Rechtsanwalt, der einst als „Retter in der Not“ gefeiert wurde, muss nun seine eigene Haftstrafe absitzen.