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Klaus Ross

Aus Faktenradar

Der Heilpraktiker Klaus Ross behandelte Krebspatienten mit dem nicht zugelassenen Wirkstoff 3-Bromopyruvat. Nach dem Tod mehrerer Patienten wurde er 2019 wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Vom Medizintechniker zum Krebsheiler

Vom Medizintechniker zum Krebsheiler

Klaus Ross absolvierte nach eigenen Angaben ein Studium der Biomedizinischen Technik an der Fachhochschule Gießen-Friedberg. Die Ausbildung qualifiziert für die Entwicklung und Wartung medizinischer Geräte, nicht jedoch für die Behandlung von Patienten. 20 Jahre lang arbeitete Ross als Produktmanager für Krankenhauseinrichtungen, bevor er einen Kurs „Natural Healing“ besuchte und sich seit 2010 als „Naturarzt“ bezeichnete. Eine staatliche Anerkennung für diese Berufsbezeichnung existiert in Deutschland nicht. 2014 eröffnete Ross das „Biologische Krebszentrum Bracht“ in Brüggen-Bracht, wenige Kilometer hinter der niederländischen Grenze. Die Lage war kein Zufall: Während in den Niederlanden strenge Regeln für alternative Heilmethoden gelten, ist das deutsche Heilpraktikerrecht vergleichsweise liberal. Das Zentrum richtete sich vor allem an niederländische und belgische Krebspatienten, die dort eine „100 % biologische“ Therapie ohne Chemotherapie versprachen wurden.

Das Angebot: 3-Bromopyruvat und ein Methodenmix

Das Angebot: 3-Bromopyruvat und ein Methodenmix

Im Mittelpunkt der Behandlung stand die Infusion mit 3-Bromopyruvat (3-BP), einer synthetischen Substanz, die als „Glukoseblocker“ beworben wurde. Ross behauptete, 3-BP hemme den Energiestoffwechsel von Tumorzellen und sei wirksamer als konventionelle Chemotherapie. Für diese Darstellung berief er sich nicht auf klinische Studien, sondern auf private Internetseiten. Tatsächlich ist 3-BP weder in der Europäischen Union noch in den USA als Arzneimittel zugelassen; es existieren keine kontrollierten Daten zur sicheren Anwendung am Menschen. Neben 3-BP bot Ross ein Sammelsurium alternativer Verfahren an: hochdosiertes Vitamin C, Bioresonanz, Sauerstofftherapien, Amygdalin, Dichloracetat, Curcumin oder GcMAF. Auch Methoden wie die „Bikarbonat-Therapie“ mit Natriumhydrogencarbonat oder die Verabreichung von Thymusextrakten aus Lämmerzellen („Stammzelltherapie“) wurden erwähnt. Für keine dieser Maßnahmen liegt ein wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweis bei Krebserkrankungen vor. Die Klinik verlangte für zwölf Behandlungstage rund 2.000 Euro; in Einzelfällen beliefen sich die Selbstzahlerkosten nach Medienberichten auf bis zu 9.900 Euro. Patienten berichteten, sich dafür verschuldet, Autos oder sogar Häuser verkauft zu haben.

Todesfälle und Ermittlungen

Todesfälle und Ermittlungen

Im Sommer 2016 starben innerhalb weniger Wochen mehrere Patienten nach 3-BP-Infusionen in Brüggen-Bracht. Die niederländische Frau Joke van der Kolk (43) erlag wenige Tage nach der Behandlung im Krankenhaus Mönchengladbach einem fortgeschrittenen Brustkrebs, die Belgierin Leentje Callens (55) und der Niederländer Peter van Ouwendorp (55) verendeten ebenfalls kurz nach ihren Aufenthalten in der Praxis. Die deutsche Polizei richtete zur Aufklärung die Sonderkommission „Brom“ ein. Im August 2016 wurde die Praxis versiegelt, Ross die berufliche Tätigkeit im Landkreis Viersen untersagt. Die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelte zunächst in drei Todesfällen, prüfte aber bis zu 70 weitere Fälle niederländischer und belgischer Patienten. Dabei geriet auch die Beschaffung des Wirkstoffs ins Blickfeld: Offenbar bezog Ross 3-BP-Pulver über den niederländischen Laien Daniel Stanciu, der seinerseits die Substanz aus China und den USA importiert hatte. Eine hessische Apothekerin soll zudem mehr als 1.400 Ampullen mit 3-BP hergestellt und an Ross abgegeben haben, ohne die dafür erforderliche Herstellungsanzeige zu erstatten. Nach den Todesfällen musste sie zugesichern, das Präparat künftig nicht mehr zu produzieren.

Prozess und Urteil

Seit April 2019 musste sich Klaus Ross vor dem Landgericht Krefeld verantworten. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung in drei Fällen sowie auf Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz. Die Staatsanwaltschaft warf Ross vor, Patienten ein nicht zugelassenes Präparat verabreicht, schwerwiegende Nebenwirkungen ignoriert und statt eines Notarztes lediglich Vitaminpräparate empfohlen zu haben. Im Juli 2019 fiel das Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung, dazu eine Geldauflage von 7.500 Euro zugunsten der Staatskasse. Das Gericht stellte eine „erhebliche Pflichtverletzung“ fest, sah aber keine vorsätzliche Tötung. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein; der Bundesgerichtshof wies die Rüge jedoch zurück, im August 2019 wurde das Urteil rechtskräftig. Parallel dazu hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits 2017 das berufliche Tätigkeitsverbot für den Landkreis Viersen aufgehoben – mit der Folge, dass Ross theoretisch wieder als Heilpraktiker arbeiten durfte, sofern er die gesetzlichen Vorgaben einhält.

Politische Folgen und aktuelle Lage

Die Todesfälle in Brüggen-Bracht lösten eine bundesweite Debatte über das Heilpraktikergesetz aus. Politiker mehrerer Parteien forderten strengere Qualifikationsnachweise und eine klare gesetzliche Grenze für invasive Krebstherapien durch Laien. Bislang reicht für die Heilpraktikererlaubnis eine 60-stündige Schulung und eine vergleichsweise einfache Prüfung; onkologische Kenntnisse sind nicht vorgeschrieben. Nach wie vor existiert keine einheitliche Berufsausbildung, und die Zulassung obliegt den jeweiligen Gesundheitsbehörden der Länder. Die Webseiten von Ross’ früherer Praxis sowie zugehörige Facebook-Auftritte wurden abgeschaltet; das „Biologische Krebszentrum Bracht“ firmiert nicht mehr. Dennoch bleibt das Fallbeispiel Gegenstand rechtsmedizinischer und ethischer Diskussionen. Es verdeutlicht die Risiken, die entstehen, wenn schwer kranke Menschen auf nicht geprüfte Therapien setzen und sich dafür in Länder mit lockeren Heilpraktiker-Regelungen begeben. Die Strafjustiz kann nur eingreifen, wenn konkrete Tötungs- oder Körperverletzungstatbestände vorliegen; eine präventive Kontrolle alternativer Krebsangebote ist derzeit nicht vorgesehen.

Weblinks

  1. Spiegel-Bericht zum Urteil gegen Klaus Ross
  2. Medwatch-Bericht zur Verurteilung
  3. Zeit-Artikel über Ermittlungen in Brüggen-Bracht
  4. Spiegel-Gesundheitsartikel zu den Todesfällen

Einzelnachweise

  1. Deutsche Apotheker Zeitung: Bezirksregierung stoppt Tätigkeit des Heilpraktikers Klaus Ross
  2. Deutsche Apotheker Zeitung: Politiker fordern schärfere Gesetze für Heilpraktiker