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Das offene Wiki zur kritischen Einordnung von Pseudowissenschaft, Verschwörungserzählungen und Desinformation im deutschsprachigen Raum — 401 Artikel mit transparenten Quellen und dokumentiertem Korrekturrecht.

Compact Magazin

Aus Faktenradar

Seit 2010 erscheint das Compact-Magazin, das sich als „unabhängig“ und „gegen Political Correctness“ versteht. Zwischenzeitlich wurde es als rechtsextremer Verdachtsfall geführt, 2024 verboten und 2025 wieder freigegeben. Eine Chronik der Ereignisse.

Gründung, Struktur und Selbstverständnis

Gründung, Struktur und Selbstverständnis

Die COMPACT-Magazin GmbH wurde Ende 2010 von Jürgen Elsässer, Kai Homilius und Andreas Abu Bakr Rieger gegründet. Sitz ist Stössen (Sachsen-Anhalt), das Grundstück gehört dem ehemaligen AfD-Landeschef André Poggenburg. Geschäftsführer ist Kai Homilius, der zugleich den Kai Homilius Verlag betreibt und für die „COMPACT-Buchreihe“ verantwortlich zeichnet. Herausgeber und Chefredakteur ist Jürgen Elsässer, unterstützt von Chef vom Dienst Martin Müller-Mertens. Für die Online-Ausgabe zeichnet Thorsten Thomsen verantwortlich, der bis 2014 Sprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag war und dort unter dem Pseudonym „Daniell Pföhringer“ publiziert. Das Magazin erscheint monatlich und versteht sich als „Sprachrohr für Souveränität“, das „zwischen links und rechts“ vermitteln will. Eigenen Angaben zufolge verkaufte sich Compact zeitweise bis zu 80.000-mal pro Monat; externe Erhebungen kommen auf etwa 40.000 Exemplare. Die Auflage wird nicht von der IVW erfasst.

Verfassungsschutz und Beobachtungsstatus

Verfassungsschutz und Beobachtungsstatus

Bereits seit 2010 beobachtete der Verfassungsschutz das Blatt. Im März 2020 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Compact offiziell als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ ein. Begründet wurde dies mit „revisionistischen, verschwörungstheoretischen und fremdenfeindlichen Motiven“. Im Dezember 2020 erhöhte das BfV die Einstufung und führte das Magazin als „gesichert extremistische Bestrebung“. Konkret bemängelte das Amt pauschale Vorwürfe gegen Migranten und Muslime, Verbreitung von Verschwörungserzählungen sowie ein „revisionistisches Geschichtsbild“. Facebook und Instagram sperrten daraufhin die Compact-Accounts mit der Begründung, die Plattformen dürften nicht für systematische Angriffe auf Personen wegen ihrer Herkunft oder Religion missbraucht werden.

Hausdurchsuchungen, Verbot und Gerichtsentscheidung

Hausdurchsuchungen, Verbot und Gerichtsentscheidung

Am 16. Juli 2024 untersagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die COMPACT-Magazin GmbH und die Tochterfirma CONSPECT FILM GmbH. Die Verbotsverfügung berief sich auf Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes und das Vereinsgesetz; die Organisation richte sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Bei bundesweiten Durchsuchungen beschlagnahmten Ermittler Mobiltelefone, Datenträger und Druckvorlagen. Gegen den ehemaligen NPD-Sprecher Thorsten Thomsen ermittelte das Landeskriminalamt Sachsen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Compact legte Klage ein. Am 24. Juni 2025 hob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot auf. Das Gericht urteilte, zwar lägen „zahlreiche verfassungsfeindliche Äußerungen“ vor, doch erreiche dieses Material „noch nicht die Schwelle der Prägung“ der Gesamtorganisation. Die Meinungs- und Pressefreiheit gebiete eine restriktive Anwendung des Vereinsverbots; Compact dürfe daher wieder erscheinen.

Inhaltliche Ausrichtung, Kooperationen und Kritik

Thematisch fokussiert Compact Migration, Corona-Politik, „De-Industrialisierung“ und Außenpolitik. Herausgeber Elsässer bezeichnete Corona-Schutzmaßnahmen als Vorstufe einer „weltweiten Hygiene-Diktatur“. Das Magazin leugnet wiederholt den Völkermord von Srebrenica und bezeichnet den verurteilten Kriegsverbrecher Ratko Mladić als „Kämpfer gegen die Islamisierung Europas“. Kooperationspartner sind das russische „Institut für Demokratie und Zusammenarbeit“ sowie das „Zentrum für Kontinentale Zusammenarbeit“. Bei Compact-Konferenzen sprechen regelmäßig AfD-Politiker wie Björn Höcke, Alexander Gauland und André Poggenburg; auch der Pegida-Gründer Lutz Bachmann und der österreichische Identitäre Martin Sellner waren Referenten. Sellner veröffentlicht seit Jahren die Kolumne „Sellners Revolution“ im Magazin. Kritisiert wird zudem die Nähe zur AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“: Mehrere Moderatorinnen von Compact-TV sind oder waren in der JA aktiv, darunter Lisa Lehmann, Lebensgefährtin des damaligen „Flügel“-Vertreters André Poggenburg.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Vertriebsstopp

Seit 2015 nahmen große Handelsketten wie Thalia, Edeka und später Valora, Dr. Eckert sowie Lagardère Travel Retail Compact aus dem Sortiment. Die Unternehmen verwiesen auf die Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Im Februar 2024 stoppte auch Deutschlands größter Bahnhofsbuchhändler Valora den Verkauf. Im April 2024 kündigte die Mittelbrandenburgische Sparkasse das Geschäftskonto des Verlags. Compact begründete dies mit einer Spendenaktion für die AfD-Wahlkampf-Tour „Blaue Welle“, die über das Firmenkonto abgewickelt worden sei. Laut Verlag wurden über 110 Geldinstitute angefragt, bevor eine neue Bank gefunden wurde; entgangene Einnahmen und Anwaltskosten bezifferte Compact mit mehr als 80.000 Euro. Mittlerweile wirbt das Magazin für Unterstützung über ein PayPal-Konto.

Weblinks

  1. Compact im Wikipedia-Überblick
  2. taz-Analyse zur Verbotsverfügung (Juli 2024)
  3. Correctiv-Bericht zum Vertriebsstopp (Februar 2024)
  4. Spiegel-Überblick zur Verfassungsschutz-Einstufung
  5. tagesschau-Kurzporträt

Veröffentlichungen

  • Jonas Fedders: „Im Feindbild vereint: Zur Relevanz des Antisemitismus in der Querfront-Zeitschrift Compact“

Einzelnachweise

  1. Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 48/2025 zum Aufhebungsbeschluss
  2. Spiegel-Meldung zur Einstufung als „gesichert extremistisch“
  3. BMI-Pressemitteilung zum Verbot vom 16. Juli 2024