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Aquapol

Aus Faktenradar

Seit Mitte der 1980er-Jahre vertreibt das österreichische Unternehmen Aquapol ein kastenförmiges Gerät, das feuchte Mauerwerk mittels angeblicher „Gravomagnetokinese“ trocknen soll. Zahlreiche Gerichte untersagten bestimmte Werbeaussagen, weil sich die behauptete Wirkung wissenschaftlich nicht belegen lässt.

Gründung, Technik und Preise

Gründung, Technik und Preise

Die 1985 gegründete Aquapol – wasserpolarisationstechnische Geräte GmbH mit Sitz in Reichenau an der Rax (Niederösterreich) brachte ein Gerät auf den Markt, das nach Firmenangaben aus drei Komponenten besteht: einer Empfangseinheit mit zwei flachen Spiralantennen, einer Polarisationseinheit in Form einer Zylinderluftspule sowie einer Sendeeinheit mit drei tetraederförmig angeordneten Luftspulen. Erfinder und Geschäftsführer war Ing. Wilhelm Mohorn. Das Gerät soll ein „dynamisches Erdkraftfeld“ aufnehmen, dieses rechtsdrehend polarisieren und anschließend in den Raum abstrahlen. Die Folge: Wassermoleküle in feuchten Wänden sollen durch eine „Umpolung“ nach unten wandern und das Mauerwerk so austrocknen. Mohorn bezeichnete die von ihm postulierte Energieform als „Gravomagnetismus“, eine Kombination aus Gravitation und Magnetismus. Laut Preisliste kosteten die Geräte zwischen 4.000 und über 10.000 Euro. Die physikalische Existenz von Gravomagnetismus ist in der wissenschaftlichen Literatur nicht belegt; Kolja Prothmann vom Max-Planck-Institut für Physik in München stellte fest, dass die einzige ihm bekannte Referenz die Science-Fiction-Serie „Mondbasis Alpha 1“ aus dem Jahr 1977 sei.

Gesundheits- und Umweltbehauptungen

Gesundheits- und Umweltbehauptungen

Neben der Trockenlegung bewarb Aquapol das System mit weiteren positiven Effekten. In einer österreichischen Fernsehsendung behauptete Mohorn, das Gerät erhöhe eine unspezifische „Lebenskraft“ und reduziere „geologische Krankmacher“. Als angebliche Hauptursache für Krebs bezeichnete er „Erdstrahlen“, die sich nach seiner Auffassung an bestimmten Körperstellen konzentrierten. Auch der emeritierte Chemiker Prof. Karl Ernst Lotz (FH Biberach) wurde in Firmenunterlagen zitiert: Mit einem „2-Kanal-Ionometer“ habe er an Aufstellorten eine Zunahme negativer Ionen gemessen und eine verbesserte Schlafqualität festgestellt. Aquapol vertrieb ein entsprechendes Video. Lotz hatte zuvor bereits für das Produkt Penac (Plocher Energy Accumulator) ähnliche Behauptungen aufgestellt. Die genannten biologischen Wirkungen sind wissenschaftlich nicht bestätigt.

Insolvenz und Nachfolgeunternehmen

Insolvenz und Nachfolgeunternehmen

Am 14. Dezember 2018 meldete die Aquapol GmbH am Landesgericht Wiener Neustadt Insolvenz an; am selben Tag wurde per Gerichtsbeschluss die Schließung angeordnet und die Gewerbeberechtigung zurückgelegt. Als Auslöser werden Betriebsprüfungen des Finanzamts und der Gebietskrankenkasse genannt, die zu erheblichen Nachzahlungen führten. Bereits 2016 war Mohorns Tochter Michelle Mohorn in das Unternehmen eingestiegen; im Dezember 2018 gründete sie die Aquapol International GmbH mit Sitz in Prein an der Rax (heute EXM Technologies GmbH). Seitdem wird das System unter neuer Rechtsform weiter vertrieben.

Gerichtliche Verbote und Gutachten

Mehrere deutsche Landgerichte untersagten es, Aquapol mit bestimmten Aussagen zu bewerben. Das Landgericht München I verbot am 23. Oktober 2008 unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro unter anderem die Behauptungen, das Gerät verringere Gammastrahlung, dämpfe geologische Störfelder, reduziere Radioaktivität, beseitige Modergeruch, verbessere das Raumklima oder bewirke eine Mauertrockenlegung. Die Richter stellten fest, dass die behaupteten Effekte „nicht wissenschaftlich nachgewiesen oder bestätigt“ werden könnten; die Vertreiberin räumte ein, ein Nachweis nach den Regeln der anerkannten Physik sei „zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchführbar“. Ähnliche Urteile folgten in Cottbus (2010) und Frankfurt am Main (2013). Das Oberlandesgericht Frankfurt wies darauf hin, dass ein reproduzierbarer Laborversuch grundsätzlich geeignet sei, eine mögliche Wirkung zu prüfen. Aquapol lehnte entsprechende Gutachtervorschläge ab mit dem Hinweis, für die Wirkung sei Erdkontakt der Mauern unabdingbar und ein „Mauerpotenzial“ im Labor nicht vorhanden. Das Gericht hielt dagegen: „Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen mit einer mindestens zweifelhaften … Wirksamkeitsbehauptung nur deshalb werben darf, weil es diese Wirksamkeit … von wissenschaftlich nicht abgesicherten Bedingungen abhängig macht.“

Weitere rechtliche Auseinandersetzungen

Neben den Unterlassungsverfahren wegen unlauterem Wettbewerb klagte Aquapol 2009 gegen die Betreiber der Kritik-Website „aquapol-unzufriedene.at“. Das Oberlandesgericht Wien wies die Klage ab und erlaubte ausdrücklich die Domain-Führung. Insgesamt erstreckten sich erfolgreiche gerichtliche Verfahren gegen Aquapol-Werbeaussagen von 2008 bis 2013 über mehrere Gerichtsstände, darunter München, Dessau-Rosslau, Bayreuth, Frankfurt (Oder), Darmstadt, Düsseldorf, Ansbach, Lüneburg, Naumburg, Bamberg, Aschaffenburg, Augsburg, Traunstein, Dresden, Frankfurt am Main und Celle. Die einheitliche Begründung: Die behauptete mauerentfeuchtende Wirkung lässt sich weder messen noch physikalisch erklären.

Öffentliche Kritik und mediale Berichterstattung

Die Sendung „WISO“ des ZDF warnte bereits früh vor dem Produkt und bezeichnete es als „Scharlatanerie“. Auch das ARD-Magazin „plusminus“ berichtete kritisch; vor Ausstrahlung drohte Aquapol der Redaktion mit rechtlichen Schritten. Mehrere Fachveröffentlichungen des Deutschen Holz- und Bautenschutzverbandes sowie des Instituts für Bauphysik befassten sich mit dem fehlenden wissenschaftlichen Beleg. In Österreich lud Aquapol 2002 Vertreter der sogenannten „Ziegelphysik“ zu einer Fachtagung ein. Diese Gruppe lehnt gängige Wärmedämmstandards ab und propagiert massive Baustoffe; ihre Thesen sind ebenfalls nicht wissenschaftlich gesichert. Der Schweizer Vertrieb des Aquapol-Systems erfolgte über die Firma Delphin Bürkli & Partner, die laut Medienberichten im Besitz von Scientologen ist; Wilhelm Mohorn selbst bekannte sich ebenfalls zur Scientology.

Zitate

Die gravomagnetische Energie wurde noch nie in einem wissenschaftlichen Versuch nachgewiesen. Die einzige mir bekannte Referenz bezieht sich auf die Science-Fiction-Serie 'Mondbasis Alpha 1' aus dem Jahr 1977. — Kolja Prothmann, Max-Planck-Institut für Physik, München

Die behaupteten Wirkungen des umgangssprachlich so genannten 'Zauberkästchens' können nicht wissenschaftlich nachgewiesen oder bestätigt werden. — Landgericht München I, Urteil vom 23.10.2008

Weblinks

  1. ZDF-WISO: Wandtrocknungssysteme (Video)
  2. Deutsches Holz- und Bautenschutzverband: Gerichtsurteile zum Thema
  3. Die Presse: Ätherwinde sollen Mauern trocknen

Einzelnachweise

  1. Urteil Landgericht München I, 4 HK O 21180/07, 23.10.2008
  2. Urteil OLG Frankfurt, 6 U 195/10, 26.9.2013
  3. Edikt des LG Wiener Neustadt über die Schließung der Aquapol GmbH