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Institut Dr. Rilling

Aus Faktenradar
Version vom 11. Mai 2026, 02:57 Uhr von Faktenradar Redakteur (Diskussion | Beiträge) (Neuanlage — belegte Verurteilungen der Geschäftsführer Jochen + Yannik Seipel (AG Reutlingen 5/2022 → LG Tübingen Berufung 2024, 4 Mio € Einziehung), Bioscan-SWA, Siegfried Rilling Biografie + Spiegel-Bericht 1982)
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Institut Dr. Rilling GmbH ist ein 2012 gegründetes Unternehmen mit Sitz in Pliezhausen (Baden-Württemberg), das pseudomedizinische Diagnose- und Therapie­geräte vertreibt. Bekannt wurde es vor allem als Anbieter des Bioscan-SWA — eines Gerätes, das eine „Blutanalyse ohne Blutabnahme" verspricht und nach Auffassung des Schöffengerichts am Amtsgericht Reutlingen keinerlei messtechnischen Nutzen entfaltet.[1] Im Mai 2022 verurteilte das Gericht die beiden Geschäftsführer Jochen Seipel und Yannik Seipel wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz zu Haftstrafen; in der Berufung beim Landgericht Tübingen wurden die Strafen 2024 zur Bewährung ausgesetzt, gleichzeitig ordnete das Gericht die Einziehung von rund 4 Millionen Euro als Wertersatz an.[2]

Namensgeber war der Tübinger Arzt Siegfried Rilling (1921–2014), der sich Zeit seines Lebens als „nichttoxischer Krebsarzt" inszenierte und Methoden wie die Biotonometrie propagierte, die in der wissenschaftlichen Medizin keine Anerkennung finden.[2]

Produkte

Das Sortiment umfasst mehrere Geräte und Präparate, die alle der pseudomedizinischen Diagnostik bzw. „Bioresonanz"-Therapie zugerechnet werden:

  • Bioscan-SWA — angebliches Messgerät auf Basis sogenannter Skalarwellen, das 230 Blutparameter ohne Blutentnahme ermitteln soll. In der Hauptverhandlung wurde das Gerät durch einen Sachverständigen als „Humbug" bezeichnet; es ist baugleich mit deutlich billigeren Konkurrenzprodukten, wurde aber zum mehr als 30-fachen Preis vertrieben.[1]
  • Biotonometer — Diagnosegerät nach dem von Siegfried Rilling erdachten „LZ-(Leitzahl-)System".[2]
  • Vegetbalance — Mikrostromtherapie-Gerät (galvanischer Reizstrom).[2]
  • Vivobase — als „Elektrosmog-Immunisierer" beworbene Geräteserie der Vivobase GmbH; Markeninhaber seit 2015 ist Yannik Seipel.[2]
  • Silizium-Präparate — Nahrungs­ergänzung; die Anbieter­behauptungen werden u. a. von medizin-transparent.at kritisch eingeordnet.[2]

Strafverfahren

Ermittlungen

Im Oktober 2021 eröffnete die Staatsanwaltschaft Tübingen ein Ermittlungs­verfahren wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug (§ 263 StGB) und Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz. Anlass war der jahrelange Vertrieb des Bioscan-SWA mit Heilversprechen bei gleichzeitiger Nicht-Erkennbarkeit eines messtechnischen Nutzens.[1][2]

Erstinstanzliches Urteil (27. Mai 2022)

Am 27. Mai 2022 verurteilte das Schöffengericht am Amtsgericht Reutlingen drei Angeklagte:[1][3]

Angeklagter Funktion Strafe
Jochen Seipel Geschäftsführer 2 Jahre Freiheitsstrafe + Geldstrafe (über 2,5 Mio. € gemeinsam mit Mitangeklagtem)
Yannik Seipel Geschäftsführer 3 Jahre Freiheitsstrafe + Geldstrafe
Ehemalige Vertriebsdirektorin (Name nicht öffentlich) Vertriebsleitung 90 Tagessätze Geldstrafe

Beide Geschäftsführer wurden noch im Sitzungssaal verhaftet. Das Gericht stellte fest, dass die Verkäufer wussten, dass das Gerät keine wertvollen Komponenten enthielt und nichts messen konnte. Der mit dem Vertrieb erzielte Umsatz wurde gerichtlich auf rund 6 Millionen Euro geschätzt.[1]

Berufung am LG Tübingen (2024)

In der Berufung vor dem Landgericht Tübingen fiel das Urteil milder aus: Die Freiheitsstrafen der Seipels wurden zur Bewährung ausgesetzt. Im Gegenzug ordnete die Kammer die Einziehung von Taterträgen in Höhe von rund 4 Millionen Euro als Wertersatz an. Beide Angeklagten hatten zuvor Geständnisse abgelegt. Das Urteil ist nach den vorliegenden Quellen rechtskräftig.[2]

Schlüsselpersonen

  • Jochen Seipel — Elektrotechniker aus dem Raum Stuttgart, beschreibt sich als Pionier sogenannter „Elektrosmog-Immunisierer", Inhaber zahlreicher einschlägiger Internet-Domains.[2]
  • Yannik Seipel — Co-Geschäftsführer, zugleich Geschäftsführer der Vivobase GmbH und Markeninhaber „Vivobase" seit 2015.[2]
  • Holger Seipel — Director der US-Gesellschaft Institute Dr. Rilling Inc. (Miami).[2]
  • Peter Schmalzl (Bedburg) — ehemaliger Vertriebsleiter; vertrieb über die im Vereinigten Königreich registrierte Info4Life Limited (Mail-Drop-Adresse) Zapper und Geräte nach Royal Raymond Rife.[2]

Siegfried Rilling

Siegfried Rilling (geboren am 27. März 1921, gestorben am 19. März 2014) war ein Tübinger Allgemeinarzt und Radiologe. Er erfand die in der wissenschaftlichen Medizin unbekannte Biotonometrie, praktizierte Ozon-Sauerstoff-Therapie und entwickelte das „Leitzahl-(LZ-)System nach Rilling". Rilling war Mitglied im Arbeitskreis Ärzteforschung für Naturheilverfahren (ÄFfNV) sowie Ehrenmitglied der Deutsche Gesellschaft für Onkologie e.V.[2]

Bekanntheit über die Szene hinaus erlangte Rilling durch einen Bericht des Nachrichten­magazins Der Spiegel vom 11. Januar 1982, der nachwies, dass sein öffentlich geführter Professorentitel keiner anerkannten deutschen Hochschule entstammte, sondern der privaten Universidad Francisco Marroquín in Guatemala — ein im deutschen Hochschulrecht nicht führbarer Titel.[2]

Medienberichterstattung

Über die Geschäftspraxis des Instituts und das Strafverfahren berichteten u. a.:

  • Bayerischer Rundfunk (BR.de) — mehrere Beiträge zu Bioresonanz-Therapien und der Verurteilung
  • SWR Aktuell Baden-Württemberg — Berichterstattung über das Reutlinger Urteil
  • GWUP / die skeptiker — ausführliche Einordnung des Urteils[1]
  • medizin-transparent.at — sachliche Analyse von Bioscan und Silizium-Präparaten
  • Der Spiegel — Aufdeckung des falschen Professoren­titels (1982)

Kritik

Aus skeptischer und wissenschafts­medizinischer Perspektive werden vor allem folgende Punkte kritisiert:

  • Pseudo-Diagnostik — das Bioscan-SWA beansprucht, 230 Blutparameter ohne Probenmaterial zu bestimmen. Sachverständige im Strafverfahren wiesen nach, dass die behauptete Funktion physikalisch nicht plausibel ist.[1]
  • Preisgestaltung — baugleiche Konkurrenz­produkte werden zum Bruchteil des Bioscan-Preises angeboten.[1]
  • Heilmittelwerbung — das Gerät wurde mit Indikationen beworben, die unter das HWG fallen, ohne dass eine Zulassung als Medizin­produkt mit entsprechender Leistungs­bewertung vorlag.[2]
  • Klage-Drohungen gegen Kritiker — mehrere kritische Berichte (u. a. des YouTubers Daniel Pugge, Oktober 2018) führten zu Abmahnungen.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 Bernd Harder: Gewerbsmäßiger Betrug: Zwei „Bioscan"-Geschäftsführer zu Haftstrafen verurteilt. GWUP, 29. Mai 2022. URL: blog.gwup.net.
  2. 2,00 2,01 2,02 2,03 2,04 2,05 2,06 2,07 2,08 2,09 2,10 2,11 2,12 2,13 2,14 2,15 Institut Dr. Rilling. Psiram. URL: psiram.com.
  3. Stellungnahme der Kanzlei Dr. Breitkreutz zum Strafverfahren gegen bioscanSWA-Hersteller. Presseportal, 30. Mai 2022. URL: presseportal.de.