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Airnergy

Aus Faktenradar
Version vom 10. Mai 2026, 23:33 Uhr von Faktenradar Redakteur (Diskussion | Beiträge) (Artikel «Airnergy» angelegt/aktualisiert)
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Die Airnergy-Spirovitaltherapie verspricht mehr Zellenergie durch „aktivierte“ Atemluft. Herstellerangaben, Preise, wissenschaftliche Studien und ein Gerichtsverfahren zeichnen ein differenziertes Bild.

Produktidee und Vertriebsstruktur

Produktidee und Vertriebsstruktur

Seit 2004 vertreibt die Airnergy AG mit Sitz in Hennef bei Bonn ein Gerät, das Atemluft über ein keramisches System leiten und dabei molekularen Sauerstoff in einen angeregten Zustand – sogenannten Singulett-Sauerstoff – versetzen soll. Nach Herstellerangaben kostet das Gerät zwischen 5.000 und 7.000 Euro; bis heute seien rund 9.000 Einheiten abgesetzt worden. Gegründet wurde das Unternehmen von Silko Günzel, ehemaliger Leistungsschwimmer und Heilpraktiker. Nach einer Insolvenz der Vorgängergesellschaft Natural Energy Solutions AG im September 2007 firmiert das Produkt seitdem unter dem Namen Airnergy AG. Aufsichtsratsvorsitzender ist Guido Bierther, der auch schon die insolvente Vorgängergesellschaft begleitete. Die Geräte sind in Praxen, Wellnessstudios und über Direktvertrieb erhältlich; eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen erfolgt nicht. Für zwanzig Minuten feuchtwarme Luft werden in ärztlichen Praxen häufig 20 Euro als IGEL-Leistung berechnet, im Wellnessbereich liegt der Preis bei etwa fünf Euro.

Wissenschaftliche Bewertung und Gerichtsverfahren

Wissenschaftliche Bewertung und Gerichtsverfahren

Im Jahr 2009 beauftragte die Natural Energy Solutions AG die Sportwissenschaftlerin Petra Platen von der Ruhr-Universität Bochum mit einer placebokontrollierten Studie, um eine leistungssteigernde Wirkung der Airnergy-Anwendung zu belegen. Die Ergebnisse fielen negativ aus: „Wir haben keine Unterschiede in der Leistungsentwicklung zwischen der Verumgruppe und der Placebogruppe gefunden“, resümierte Platen. Als das Unternehmen die vereinbarte Vergütung verweigerte, ging der Fall vor das Landgericht Köln. Das Gericht gab der Wissenschaftlerin recht; die offene Forderung wurde vollstreckt. Die Daten wurden später in Fachkreisen publiziert, in der Werbung des Herstellers finden sie keine Erwähnung. Um den physiologischen Nutzen trotzdem zu untermauern, beruft sich das Unternehmen auf Veränderungen der Herzfrequenzvariabilität (HRV). Diese Messgröße ist allerdings für ganz andere Fragestellungen standardisiert und gilt nicht als alleiniger Nachweis einer therapeutischen Wirkung.

Zitate

Wir haben keine Unterschiede in der Leistungsentwicklung zwischen der Verumgruppe und der Placebogruppe gefunden. — Petra Platen, Leiterin der Bochumer Studie, Protokoll Gerichtsverhandlung 2009

Veröffentlichungen

  • Platen P, Schmidt A. Leistungsphysiologische Untersuchungen zur Airnergy-Spirovitaltherapie. Dtsch Z Sportmed. 2010;61: 234-239.
  • Wienecke E. Einfluss der Airnergy-Applikation vor Belastung auf die Ausdauerleistungsfähigkeit. medical sportsnetwork 2007;3: 1-4.

Einzelnachweise

  1. Landgericht Köln, Urteil v. 15.12.2009 – 85 O 48/09